Unfallregulierung

Sie sollten niemals die Unfallregulierung in Eigenregie mit der Versicherung des Unfallgegners abwickeln. Wer Ratschläge der gegnerischen Haftpflicht-versicherung zur Unfallregulierung befolgt, begeht den größten Fehler, den man in der Unfallregulierung überhaupt begehen kann. Die gegnerische Versicherung ist ein Unternehmen, das nur an seinen eigenen Profit denkt und nicht an Sie. Je weniger die Versicherung aus dem Unfall zahlt, desto besser steht sie da. Sprechen Sie uns an, damit Sie auch wirklich sämtliche Ansprüche realisiert bekommen.

Sollten Sie unverschuldet und unvermeidbar in einen Unfall verwickelt worden sein, übernehmen wir die komplette Unfallabwicklung für Sie. Wir klären, welche Ansprüche gegen Ihren Unfallgegner bestehen und machen diese in Ihrem Namen geltend. Hierbei übernehmen wir sämtliche Korrespondenz mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung, mit Sachverständigen etc., so dass Ihnen keine weiteren Unannehmlichkeiten entstehen. Im Bedarfsfall übernehmen wir auch die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung und holen eine Deckungszusage ein.

Dies gilt für alle Ansprüche, also sowohl für entstandene Sachschäden, als auch für eventuell eingetretene Personenschäden.

Folgende Positionen machen wir nach rechtlicher Prüfung bei Vorliegen der Voraussetzungen für Sie geltend:

Durch unsere Inanspruchnahme entstehen Ihnen bei unverschuldeten Verkehrsunfällen keinerlei Kosten. Die Kosten, die durch die Inanspruchnahme unserer anwaltlichen Hilfe zur Regulierung von Verkehrsunfällen entstehen, sind ausgleichspflichtige Schadenspositionen. Das bei uns anfallende Anwaltshonorar hat der Unfallgegner als Schädiger bzw. dessen Versicherung im Rahmen der Eintrittspflicht zu erstatten.

Rechtsanwaltskanzlei Boss